2.1.5 Kennzeichnungen und Grenz- und Richtwerte

Nach TRGS 900 "Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz" soll der MAK-Wert von 0,5 ml/m3 bzw.0,62mg/m3 eingehalten werden. Formaldehyd ist in der Spalte "Spitzenbegrenzung" mit der Kategorie =1= versehen, dh. der angegebene Grenzwert darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. In der Spalte "Bemerkungen" wird angeben, dass Formaldehyd hautresorbtiv (H) wirkt, eine Gefahr der Sensibilisierung (S) besteht und dass kein Risiko der Fruchtschädigung bei Einhaltung der Grenzwerte (Y) besteht. (TRGS 900)
Nach der Gefahrstoffverordnung ist Formaldehyd mit der Gefahrenbezeichnung T für giftig gekennzeichnet. Es wird außerdem mit den folgenden Gefahrenhinweisen, den so genannten R-Sätzen, versehen:
R 23/24/25 für "Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut",
R 34 für "Verursacht Verätzungen",
R 40 für "Irreversibler Schaden möglich" und
R 43 für "Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich"(GefStoffV).
Die World Health Organisation (WHO) empfiehlt einen Wert von 0,05ppm in der Innenraumluft einzuhalten.



zurück Inhaltsverzeichnis weiter